Haus Karoline
Kathrin & Lutz Grünke GbR
Margaretenstraße 21
(Ecke Strandpromenade)
18609 Ostseebad Binz, Insel Rügen
Telefon 038393 33726 und 038393 43877
Email info(at)hauskaroline.de
Steuer-Nr 083/189/04600
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Autor/Verantwortlich für den Inhalt: Kathrin & Lutz Grünke
Fotografie: Lutz Grünke
Layout: Moritz Grünke
Foto von Kathrin & Lutz Grünke: Petra Göllnitz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Das Rechtsverhältnis zwischen Gast (Mieter) und Vermieter regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie den folgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Mieter erkennt mit der Buchung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.
2. Der Mietvertrag wird durch die fristgerechte schriftliche Bestätigung und Rücksendung des Mietvertrages – per Email (unterschriebener Scan) oder per Post – durch den Gast rechtsverbindlich. Die Korrektur von Irrtümern, z. B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
3. Bei kurzfristigen Buchungen gilt der Gastaufnahmevertrag als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit: Am Anreisetag ab 16.00 Uhr, am Abreisetag bis 10.00 Uhr. Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, während der Mietzeit durch sein oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandene Schäden unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Die Inventarliste wird nach jeder Abreise überprüft. Für eventuelle Mängel und Schäden wird jeweils der letzte Mieter haftbar gemacht.
4. Die Übernachtungspreise verstehen sich zzgl. Endreinigung, Parkplatz (bei Bedarf) und Kurabgabe. Die Kurabgabe ist bei Anreise in bar zu zahlen, ebenso der Parkplatz (bei Bedarf). Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Kinderbetten gehören nicht zur Grundausstattung der Unterkünfte. Ein Kinderhochstuhl kann bereit gestellt werden (ggfs. gegen Entgelt). Eine Bestellung im Voraus wird empfohlen.
5. Die Zahlung des Mietpreises, einschließlich Nebenkosten, erfolgt bei der Anreise. Die Zahlung ist bar oder mit maestro- bzw. girocard möglich (keine Kreditkarten).
6. Haustiere und Rauchen sind in der Ferienwohnung bzw. dem Apartment nicht gestattet.
7. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fallen folgende Rücktrittskosten an:
bis 91 Tage vor Mietbeginn = 50 €
90 - 61 Tage vor Mietbeginn = 25 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungskosten
60 - 35 Tage vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungskosten
34 - 2 Tage vor Mietbeginn = 80 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungskosten
1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme/vorzeitiger Abreise
= 95 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungskosten
Die entsprechend errechneten Tagessätze sind für alle Tage des ursprünglich gebuchten Zeitraumes zu zahlen, die nicht anderweitig vergeben werden können.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter in der Anlage trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter aus wichtigem Grund, so hat er Anspruch auf den gesamten Mietpreis incl. aller Nebenkosten.
8. Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es der Mitwirkung des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen und Nachbesserungen zu gestatten. Werden Beanstandungen nicht unverzüglich (am Tag der Feststellung) angezeigt, werden Nachbesserungen nicht gestattet oder werden angezeigte Beanstandungen ohne die Zustimmung der Vermittlerin vom Gast selbst behoben oder deren Behebung durch Dritte vom Gast in Auftrag gegeben, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche auf Herabsetzung des Entgeltes bzw. Mietminderung.
9. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
10. Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.
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